Wir stellen weder Tabakwaren noch branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) wie z.B. klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter, Cocktails, Pfläumli’s, Wodkafeige, Bier mit Schnaps und Mixgetränke mit Branntwein an Jugendliche (unter 18 Jahren) zu. Ebenfalls stellen wir keine sogenannten „Alcopops“ das sind Getränke, die neben diversen Geschmacksstoffen – oft geruchsneutrale – Anteile von Wodka, Whiskey, Rum oder anderem hochprozentigen Alkohol enthalten, an Jugendliche (unter 18 Jahren) zu.
Die Alterskontrolle erfolgt durch den Kraftfahrer: Im Zweifelsfall muss der Empfänger seine Volljährigkeit (über 18 Jahre) nachweisen. Hierzu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Die Vorlage eines Führerscheins ist zum Nachweis der Volljährigkeit (über 18 Jahre) nicht ausreichend.